Zur rechtlichen und naturschutzfachlichen Absicherung von landschaftsplanerischen
Eingriffen sind solide, unabhängige und ergebnisoffene Fachgutachten unabdingbar.
Vorhabens- und Bauträgern, Planungsbüros und Landschaftsarchitekten stehe ich
hierbei als kompetenter, zuverlässiger und unabhängiger Fachgutachter zur Seite.
Bestandserfassungen
planungsrelevanter
Tiergruppen
Vögel, Reptilien, Amphibien, Tagfalter,
Libellen, Heuschrecken. Die Bearbeitung
weiterer Tiergruppen kann
durch ein Netzwerk aus Fachkräften
abgedeckt werden.
Erstellung faunistischer
Fachbeiträge
für Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) und landschaftspflegerischer Begleitpläne (LBP) sowie für FFH-
und SPA-Verträglichkeitsstudien
Windkraftanlagen und
andere regenerative
Energien
Artenschutzrechtliche Stellungnahmen, Standortanalysen und Fachgutachten entsprechend den Vorgaben des im jeweiligen Bundesland geltenden Winderlasses inklusive Raumnutzungsanalysen von Großvögeln (Rotmilan, Schwarzstorch, Wespenbussard, etc.)
Planungsvorhaben in
Wintersportgebieten
u.a. Gutachten zu Raufuß-
huhn-Vorkommen
Spezielle artenschutz-
rechtliche Prüfungen (saP)
zum Schutz besonders und streng geschützter Arten nach dem BNatschG bei landschaftsplanerischen Eingriffen
Ökologische Baubegleitung
zur Gewährleistung einer ökologisch sachgerechten Bauabwicklung
Ausarbeitung von Ausgleichs-
und Monitoringkonzepten
im artenschutzrechtlichen Kontext (CEF- und FCS-Maßnahmen)
als Grundlage für die Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen und das Management von Schutzgebieten.
Erstellung von naturschutzfachlichen Pflege- und Entwicklungsplänen (PEPL)
Auf der Basis von Bestands- und Zustandserfassungen werden artspezifische Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für Arten und Schutzgebiete ausgearbeitet.
Erstellung von Managementplänen für Natura 2000-Gebiete (FFH- und SPA-Gebiete)
Zur Sicherung der Natura-2000 Gebiete werden die Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie (Anhang I und II) bzw. Vogelschutzrichtlinie (Anhang I und Zugvögel nach Art. 4 Abs. 2) erfasst und bewertet. Auf dieser Grundlage werden schließlich die Ziel- und Maßnahmenplanungen für das Schutzgebiet und dessen Schutzgüter erarbeitet.
Naturschutz-Fachkartierungen und Stadtbiotopkartierungen
für Arten- und Biotopschutzprogramme in Stadt- und Landkreisgebieten als Arbeits- und Beurteilungsgrundlage für Naturschutzbehörden und Kommunen.
Naturschutzfachliche Grundlagenforschung
Ausarbeitung und Umsetzung von Projektdesigns zur Klärung naturschutzfachlicher Fragestellungen.
Zur Erfassung und Darstellung räumlicher Daten.
Digitalisierung
von Fundpunkten, Raumnutzungsdaten und Lebensraumabgrenzungen zur Darstellung und Analyse von Untersuchungsergebnissen
Erstellung von Karten und Plänen
mit Hilfe des GIS-Programms Manifold 8.0 Professional Edition.
GPS-Erfassung im Gelände
Aufzeichnung von Tracks und Fundpunkten (GPS-Gerät Garmin etrex 30)